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Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit bestimmen, welche Anforderungen an Websites und Online-Angebote gestellt werden. Behörden müssen ihre Websites und Apps nach der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung BITV gestalten, während private Webseiten ohne kommerziellen Zweck nicht gesetzlich verpflichtet sind. Für Online-Shops und kommerzielle Anbieter schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG ab dem 28. Juni 2025 vor, dass digitale Angebote barrierefrei zugänglich sein müssen, orientiert an den Web Content Accessibility Guidelines WCAG. Hier erfahren Sie, welche Anforderungen für private Webseiten gelten, wie sie sich von denen der Behörden unterscheiden und welche Gesetze und Standards Sie kennen sollten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Rechtliche Grundlagen – Digitale Barrierefreiheit

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Die WCAG sind internationale Richtlinien, die definieren, wie Webseiten, mobile Anwendungen und digitale Inhalte barrierefrei gestaltet werden sollten. Sie wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt und bilden den globalen Standard für digitale Barrierefreiheit. Ziel ist es, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen – insbesondere für Menschen mit Einschränkungen. Die Richtlinien umfassen vier Prinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Die WCAG bilden die Grundlage für viele gesetzliche Regelungen weltweit, u. a. für die EN 301 549.

Zu den Richtlinien der WCAG

Harmonisierte Europäische Norm EN 301 549

Die EN 301 549 ist eine europäische Norm, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) festlegt - also z.B. für Webseiten, Apps, Software und elektronische Dokumente. Sie basiert auf den internationalen WCAG-Richtlinien und ergänzt diese um weitere Vorgaben, z.B. für PDF-Dokumente, Hardware oder Betriebssysteme. Die Norm wird von vielen EU-Mitgliedstaaten gesetzlich vorgeschrieben – in Deutschland z.B. über die BITV für öffentliche Stellen und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für private Anbieter.

Zur Norm EN 301 549

Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) - die deutsche Umsetzung für Behörden

Die BITV ist eine deutsche Verordnung, in der festgelegt ist, dass Webseiten und Apps von Behörden und öffentlichen Stellen barrierefrei sein müssen. Das bedeutet: Alle Inhalte sollen auch für Menschen mit Behinderungen gut nutzbar sein – zum Beispiel mit Tastatur, Screenreader oder klarer Sprache. Die BITV folgt den internationalen WCAG-Regeln und ist besonders für Verwaltungen, Schulen oder öffentliche Einrichtungen wichtig. Auch für private Anbieter kann sie eine gute Orientierung sein, um barrierefreie Webseiten zu gestalten.

Zur BITV-Verordnung

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - die deutsche Umsetzung für Unternehmen

Das BFSG ist ein neues Gesetz in Deutschland. Es gilt ab Juni 2025 für viele digitale Angebote, zum Beispiel Online-Shops und Apps. Das Gesetz sagt: Diese Angebote müssen für alle Menschen gut nutzbar sein – auch für Menschen mit Behinderungen. Das heißt, Webseiten und Apps sollen so gestaltet sein, dass jeder sie bedienen kann. Wer sich nicht daran hält, kann Strafen bekommen. Für Online-Shop-Betreiber bedeutet das: Es ist wichtig, jetzt mit der barrierefreien Gestaltung zu starten.

Zum BFSG